11. Dezember 2025
11. Dezember 2025

19. Mai 2026
Zusammenfassung relevanter Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetags 2026 für die Internistische Intensiv und Notfallmedizin
Zusammenfassung relevanter Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetags 2026
Diese Übersicht fasst die Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetags 2026 zusammen, die für Intensivmedizin und Notfallmedizin unmittelbar oder mittelbar relevant sind. Grundlage ist das Beschlussprotokoll des Deutschen Ärztetags; angegeben sind jeweils die Beschlussnummern sowie die Seiten des Protokolls, auf denen die Themen behandelt werden.
Einordnung
Für die DGIIN besonders relevant sind jene Themenblöcke, die die Akutversorgung, die stationäre Strukturqualität, die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, die Krisenfestigkeit des Systems sowie Digitalisierung, Weiterbildung und Organspende betreffen. Die Beschlüsse sind überwiegend sektorenübergreifend formuliert, haben ihre stärkste praktische Wirkung aber in Notaufnahme, Intensivstation, Rettungskette und Krankenhausorganisation.
Reform der Notfallversorgung
Der Themenblock zur Notfallreform gehört zu den unmittelbar notfallmedizinisch relevantesten Beschlussgruppen. Im Protokoll werden hier fünf Beschlüsse zusammengeführt: Ib-02 „Praxistaugliche Notfallreform“, Ib-21 „Notfallreform – versorgungsrealistische Ausgestaltung und Sicherung hausärztlicher Kapazitäten“, Ib-39 „Reform der Notfallversorgung praxistauglich gestalten“, Ib-07 „Sicherstellung der Refinanzierung von Notfallbehandlungskosten nicht krankenversicherter Patientinnen und Patienten“ sowie Ib-41 „Ablehnung fallabschließender Behandlung durch Nichtärzte“. Der Themenblock beginnt auf Seite 92; die Einzelbeschlüsse liegen auf den Seiten 93, 96, 98, 101 und 103 des Protokolls.
Für die DGIIN ist dieser Block deshalb zentral, weil er die zukünftige Steuerung von Akutpatientinnen und -patienten zwischen Rettungsdienst, vertragsärztlicher Versorgung und Notaufnahmen prägt. Besonders bedeutsam sind die Forderung nach einer praxistauglichen Reform, die Absicherung der Refinanzierung nicht versicherter Notfallpatienten und die klare ärztliche Verantwortung bei fallabschließenden Entscheidungen in der Akutversorgung.
Krankenhausreform und Vorhaltefinanzierung
Im Themenblock „Krankenhaus“ finden sich mehrere Beschlüsse mit hoher Relevanz für die Intensivmedizin. Genannt werden Ic-11 „Tragfähige und zukunftssichere Weiterentwicklung der Krankenhausreform“, Ic-113 „Echte Vorhaltefinanzierung statt bloßer Umverteilung und zusätzlicher Bürokratie“, Ic-150 „Fachdisziplin-spezifische Ausgestaltung der Rufbereitschaft – Vermeidung einer pauschalen Anwendung von 30-Minuten-Vorgaben“ und Ic-104 „Kosten der stationären Versorgung sinnvoll senken, Fehlanreize beseitigen, klug Handeln systematisch fördern“. Der Themenblock beginnt auf Seite 309; die Einzelbeschlüsse liegen ab Seite 310 ff.
Diese Beschlüsse betreffen die DGIIN unmittelbar, weil sie die Rahmenbedingungen intensivmedizinischer Vorhaltung definieren. Vorhaltefinanzierung, Rufbereitschaft, Personalbindung und die Vermeidung falscher ökonomischer Anreize sind Kernfragen für eine belastbare Intensiv- und Akutversorgung.
Krisenresilienz, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
Der Themenbereich „Bevölkerungsschutz im Pandemie-, Katastrophen-, Kriegsfall / Resilienz“ adressiert die systemische Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens. Relevante Beschlüsse sind Ic-12 „Die Krisenresilienz des Gesundheitssystems zur politischen Priorität machen“, Ic-94 „Stärkung der Krisenresilienz des deutschen Gesundheitswesens“, Ic-176 „Sicherstellung eines resilienten Gesundheitssystems“, Ic-92 „Krisenfestigkeit der Krankenhausversorgung stärken“ und Ic-56 „Resilienz und Schutz vor gesundheitlichen Gefahren bei Hitze und Extremhitze“. Der Themenblock beginnt auf Seite 247; die Einzelbeschlüsse finden sich auf den Seiten 248, 251, 255, 258 und 259.
Für Intensiv- und Notfallmedizin ist dieser Block von herausragender Bedeutung, weil er Kapazitätsreserven, Eskalationsfähigkeit, Krankenhausstabilität und Reaktionsfähigkeit bei Hitze, Pandemie oder Großschadenslagen adressiert. Inhaltlich passt dies eng zu den Kernanliegen der DGIIN im Bereich Versorgungsresilienz, Krisenvorbereitung und Schutz kritischer Infrastruktur.
Digitalisierung, KI und Schnittstellenkommunikation
Unter dem Themenblock „Digital“ finden sich mehrere Beschlüsse mit hoher Relevanz für Notaufnahme, Intensivstation und sektorenübergreifende Behandlungspfade. Dazu zählen Ic-09 „Betriebsstabilität sicherstellen – Telematikinfrastruktur weiterentwickeln“, Ic-01 „Stärkung der Patientensicherheit durch praxistaugliche Digitalisierung“, Ic-174 „Initiative für einen bundesweit verpflichtenden, strukturierten Arztbriefstandard“, Ic-10 „Qualitätsstandards für Studien zu KI-Anwendungen in der Medizin“, Ic-140 „KI-Kompetenz als ärztliche Kernkompetenz“, Ic-147 „Ärztliche Kontrolle beim Einsatz von KI“ sowie Ic-134 „Verbindliche bundesweite Einführung und Finanzierung App-gestützter Ersthelfer-Alarmierungssysteme“. Der Themenblock beginnt auf Seite 145; die genannten Einzelbeschlüsse liegen auf den Seiten 147, 149, 162, 168, 171, 173 und 195.
Für die DGIIN relevant sind hier vor allem die Auswirkungen auf Patientensicherheit, Medikationssicherheit, Übergabekommunikation, Frühwarn- und Entscheidungsunterstützungssysteme sowie auf die prähospitale Alarmierung. Der strukturierte Arztbriefstandard und die KI-bezogenen Beschlüsse betreffen direkt die Qualität komplexer Akutversorgung an den Schnittstellen von ZNA, Intensivstation und weiterbehandelnden Bereichen.
Reanimation und Ersthelfer-Systeme
Im Themenfeld Prävention/Gesundheitsförderung findet sich mit Ic-31 „Reanimationsunterricht an Schulen verbindlich einführen – Laienreanimationsquote steigern“ ein Beschluss mit klarer notfall- und intensivmedizinischer Relevanz. Der Themenblock beginnt auf Seite 197; Ic-31 wird auf Seite 232 behandelt. Ergänzend ist Ic-134 zur bundesweiten Einführung von App-gestützten Ersthelfer-Alarmierungssystemen auf Seite 195 im Digital-Block zu nennen.
Beide Beschlüsse zielen auf eine Stärkung der frühen Rettungskette vor Eintreffen des Rettungsdienstes. Für die DGIIN sind sie relevant, weil verbesserte Laienreanimation und schnellere Ersthelferaktivierung unmittelbare Folgen für ROSC-Raten, neurologisches Outcome und die nachfolgende intensivmedizinische Versorgung haben.
Organspende und DCD
Unter „Organspende, Transplantation“ findet sich mit Ic-111 „Reevaluation der Mitteilung der Bundesärztekammer zur Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand“ ein Beschluss mit unmittelbarer intensivmedizinischer Relevanz. Der Themenblock beginnt auf Seite 447; der Beschluss selbst ist dort ebenfalls verzeichnet und wird auf den Folgeseiten 448 bis 449 abgehandelt.
Dieser Punkt ist für die DGIIN besonders bedeutsam, weil er Fragen der Organentnahme nach Herz-Kreislauf-Stillstand, der Prozessqualität, der ethisch-rechtlichen Absicherung und der klinischen Abläufe auf Intensivstationen berührt. Der Beschluss hat deshalb unmittelbare Anschlussfähigkeit an intensivmedizinische SOPs, Ethikdiskussionen und transplantationsbezogene Versorgungsstandards.
Delegation, Substitution und ärztliche Kernkompetenzen
Der Themenblock „Delegation / Substitution“ berührt die ärztliche Verantwortungsstruktur in hochkritischen Versorgungssituationen. Relevante Beschlüsse sind Ic-23 „Ärztliche Kernkompetenzen verbindlich definieren und politisch absichern“, Ic-179 „Grenzen der Delegation und Substitution von Physician Assistants verbindlich festlegen“, Ic-154 „Berufsbild Physician Assistant – einheitlicher regulatorischer Rahmen erforderlich“ und Ic-34 „Empfehlungen zur sicheren und wirksamen Integration von Physician Assistants“. Der Block beginnt auf Seite 301; die Einzelbeschlüsse liegen auf den Seiten 302, 304, 305 und 307.
Für Intensiv- und Notfallmedizin ist dies relevant, weil hier besonders häufig unter Zeitdruck, mit hohem Risiko und in multiprofessionellen Teams gearbeitet wird. Die Beschlüsse stärken die Position, dass diagnostische und therapeutische Schlüsselentscheidungen in der Akutmedizin ärztlich verantwortet bleiben müssen.
Weiterbildung und Nachwuchs
Für die mittel- und langfristige Sicherung der intensiv- und notfallmedizinischen Versorgung sind mehrere Beschlüsse aus dem Bereich Weiterbildung relevant. Im Themenblock „Weitere Themen der ärztlichen Weiterbildung“ ist insbesondere IVc-25 „Skills-Lab und Simulationsinhalte in der MWBO“ wichtig; dieser Block beginnt auf Seite 644, der Beschluss liegt im Bereich der Weiterbildungsinhalte ab Seite 663 ff.
Ebenfalls relevant ist IVc-54 „Krisenresilienz stärken – Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitswesen sichern“ auf den Seiten 645 bis 653.
Hinzu kommen die breit angelegten Anpassungen der MWBO in patientennahen Fächern wie Innere Medizin, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie und Infektiologie im Bereich IVa; dieser Themenkomplex liegt im Protokoll ab Seite 531, die entsprechenden internistischen Anpassungen sind im Ausschnitt um Seite 546 dokumentiert. Ergänzend adressiert der Themenblock „Ausbildung Medizinstudium“ auf den Seiten 278 bis 290 Fragen des PJ, von Mindeststandards und des Ausbaus von Studienplätzen.
Für die DGIIN ist dies deshalb relevant, weil Simulation, strukturierte Weiterbildung und ausreichender Nachwuchs zentrale Voraussetzungen für die zukünftige Qualität in Intensiv- und Akutmedizin sind. Gerade in hochkomplexen Versorgungsbereichen ist die Verzahnung von Weiterbildung, Kompetenzentwicklung und Systemresilienz von strategischer Bedeutung.
Arzneimittelversorgung und Lieferengpässe
Im Themenblock „Arzneimittel / Medizinprodukte“ ist vor allem Ic-159 „Entwicklung tragfähiger Konzepte zur Vermeidung von Lieferengpässen versorgungsrelevanter Wirkstoffe“ für die DGIIN bedeutsam. Der Themenblock beginnt auf Seite 416; Ic-159 liegt auf Seite 422. Ebenfalls relevant sind Ic-13 zu individuellen Heilversuchen mit nicht zugelassenen Substanzen sowie Ic-109 zum Dispensierrecht in definierten Ausnahmesituationen.
Für die Intensivmedizin ist die Versorgung mit kritischen Arzneimitteln, Antiinfektiva, Sedativa, Katecholaminen und weiteren essenziellen Wirkstoffen ein zentrales Sicherheits- und Strukturthema. Die Beschlüsse adressieren damit mittelbar einen Bereich, der im Versorgungsalltag der Intensivmedizin von hoher praktischer Bedeutung ist.
Bürokratieabbau und Patientensicherheit
Mit Ic-153 „Bürokratieabbau als Beitrag zur Patientensicherheit“ liegt ein Beschluss vor, der für die Akut- und Intensivmedizin unmittelbar anschlussfähig ist. Der Themenblock beginnt auf Seite 334; der Beschluss ist auf Seite 335 dokumentiert.
Für die DGIIN ist dies relevant, weil dokumentations- und prozessbedingte Mehrbelastungen in ZNA und Intensivstation personelle Ressourcen von der unmittelbaren Patientenversorgung abziehen. Der Beschluss stärkt die Argumentation, Bürokratieabbau nicht nur als ökonomisches, sondern als patientensicherheitsrelevantes Thema zu behandeln.
Weitere mittelbar relevante Themen
Weitere Beschlüsse mit mittelbarer Relevanz betreffen die Finanzierung des Gesundheitswesens, die ambulant-stationäre Schnittstelle, die Hybrid-DRGs, die Priorisierungsdebatte und die Sicherstellung der Versorgung vulnerabler Gruppen. Hierzu zählen insbesondere Ib-23 „Struktur- und Finanzreform des Gesundheitswesens geordnet voranbringen“ auf Seite 58, Ib-29 „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz konterkariert Krankenhausplanung“ auf Seite 65, Ic-14 „Sektorenübergreifende Vergütung ambulanter Behandlungen neu ordnen“ auf Seite 120, Ic-35 „Weiterbildungsqualität im Rahmen der Hybrid-DRGs gewährleisten“ auf Seite 123 sowie Ic-161 „Priorisierung versus Rationierung von Gesundheitsleistungen“ auf Seite 266.
Diese Beschlüsse sind weniger spezifisch intensivmedizinisch, beeinflussen aber die strukturellen und ethischen Rahmenbedingungen, in denen Notfall- und Intensivmedizin künftig organisiert werden. Für gesundheitspolitische Positionierungen der DGIIN können sie deshalb als flankierende Themen eingeordnet werden.
Prioritäre Botschaften für den DGIIN-Vorstand
Aus Sicht der DGIIN lassen sich fünf prioritäre politische Signale aus dem Beschlussprotokoll ableiten:
• Erstens wird die Notfallversorgung als sektorenübergreifende ärztliche Kernaufgabe gestärkt.
• Zweitens wird die Krankenhaus- und Vorhaltestruktur als Voraussetzung für belastbare Intensivmedizin betont.
• Drittens erhält die Krisenresilienz des Systems ein deutlich höheres politisches Gewicht.
• Viertens werden Digitalisierung, KI und standardisierte Kommunikation als patientensicherheitsrelevante Infrastruktur verstanden.
• Fünftens bleiben Organspende, ärztliche Kernkompetenzen und Weiterbildung strategische Handlungsfelder für die Intensiv- und Akutmedizin.