BT-Drucksache: 21/6808 im Rahmen der öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 9. 11.2026
Die DGIIN sieht in der Notfallreform einen bedeutsamen und dringend notwendigen Schritt zur Optimierung der Notfallversorgung in Deutschland. Die DGIIN erkennt aus dem bisherigen Gesetzesentwurf verschiedene bedeutsame Ziele, deren Erreichen als zwingend umzusetzen ansieht:
1. Hohe Qualität der Patientenversorgung
2. Entlastung der Notaufnahmen
3. Stärkere Verpflichtung der Vertragsärzte und Kassenärztlichen Vereinigungen
4. Optimierung gesundheitsökonomischer Aspekte
Um die im Entwurf genannten Ziele der Bundesregierung in der Versorgungspraxis tatsächlich zu erreichen, fordert die DGIIN zwei zentrale Nachschärfungen im vorliegenden Gesetzesentwurf.
• Kernforderung 1: Klinisch-rechtliche Sicherheit bei der Patientensteuerung
Softwarebasierte Ersteinschätzungen können derzeit die angemessene Versorgungsebene nicht fehlerfrei auflösen. Algorithmen benötigen zwingend die gesetzliche Hinterlegung diagnostischer und personeller Mindeststandards (bei Notdienstpraxen z. B. Bildgebung, Labor) für die Zielstrukturen. Diese liegen für die Notdienstpraxen derzeit nicht verpflichtend vor. Es muss zudem muss ein klarer gesetzlicher Haftungsausschluss für das anwendende Personal bei der Umsetzung validierter Triage-Empfehlungen verankert werden, um eine risikovermeidende Übertriage in die Notaufnahmen zu vermeiden. Die Anforderungen an die einzusetzende Software sind weitreichen. Die neu zu etablierende Software muss je nachdem an welcher Stelle sie eingesetzt wird (116117, Rettungsleitstelle, Rettungsdienst, Notaufnahme) unterschiedliche Patientenpopulationen einzuschätzen, mit unterschiedlicher Vortestwahrscheinlichkeit für kritische Erkrankungen: Daher ist ein Einheits-Tool aus Sicht der DGIIN nur dann geeignet, wenn es für alle diese Indikationen wissenschaftlich hinsichtlich Genauigkeit der Zuweisung und Patientensicherheit evaluiert ist. Die Ersteinschätzung sollte nicht fallbezogen sondern als Vorhaltefinanzierung gedacht werden.
• Kernforderung 2: Steuerndes Finanzierungsmodell an der Sektorengrenze
Auch bei einer gut funktionierenden Steuerung in die verschiedenen Versorgungsebenen wird es immer ambulante Behandlungen in Notaufnahmen geben, die mit realen Kosten von rund 300 Euro pro Patientenkontakt verbunden sind (Kummer et al., 2026). Dieses gilt für sich selbst vorstellende Patientinnen und Patienten als auch für die mit dem Rettungsdienst zugewiesenen. Diese Kosten müssen den Krankenhäuser mit und ohne INZ zwingend kostendeckend finanziert werden.