Ersteinschätzungs-Richtlinie des G-BA muss ausgesetzt und überarbeitet werden!
Die DGIIN unterstützt die Position der DIVI und der DGINA hinsichtlich des G-BA Beschlusses zur Ersteinschätzung und fordert analog zu den beiden anderen Fachgesellschaften bedeutsame Anpassungen vor dessen Umsetzung. Die DGIIN meint ebenfalls, dass ein validiertes Unterstützungstool zur Ersteinschätzung nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen wird, dass die geforderte Qualifikation der Ersteinschätzenden weder aktuell umsetzbar (Notfallpflege) noch inhaltlich sinnvoll (Notfallsanitäter) ist. Die Kontrolle der Ersteinschätzungsentscheidung durch einen Facharzt ist nur durch eine unzureichende Validierung der Ersteinschätzung nötig/gefordert und beansprucht de Ressourcen der Notaufnahme erheblich. Daneben existieren noch weitere kritische Punkte, die zwingend im Dialog zwischen BMG und geeigneten Fachgesellschaften geklärt werden müssen.