Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) zur Abklärungspauschale für Notfallambulanzen

Seit April 2017 gibt es eine Abklärungspauschale für Patienten, die sich in Notfallambulanzen von Krankenhäusern vorstellen.

Mit dieser Abklärungspauschale können Patienten durch die Krankenhäuser abgerechnet werden, für die keine Indikation zur stationären Aufnahme und Abklärung besteht und die deshalb von der Notaufnahme an niedergelassene Ärzte verwiesen werden. Die Pauschale beträgt tagsüber 4,74 Euro und nachts sowie am Wochenende 8,42 Euro.
Die Festlegung dieser Vergütung ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin inakzeptabel. Diese Vergütung kalkuliert für die Beurteilung dieser zum Teil sehr komplexen Patienten mit einem Zeitaufwand von nur 2 Minuten. In dieser Zeit muss eine Pflegekraft den Patienten administrativ aufnehmen, eine kurze Anamnese erheben, Vitalparameter messen (Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz, Temperatur), die Befunde dokumentieren und den Patienten einem Arzt vorstellen, der dann ggf. nach einer körperlichen Untersuchung die endgültige Entscheidung über die ambulante oder stationäre Weiterbehandlung zu treffen hat. Angesichts der zunehmenden Belastung durch wachsende Patientenzahlen in Notfallambulanzen und gleichzeitig einer sich ständig verschiebenden demographischen Entwicklung mit Zunahme älterer, komplexer und komorbider Patienten ist mit einer solchen Bezahlung der hohe personelle und intellektuelle Aufwand nicht im Geringsten abgebildet.

Die Vorstellung der kassenärztlichen Bundesvereinigung und seines Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen zu diesem Vorgehen und der damit verbundenen Vergütung erscheint unhaltbar. Ebenfalls ist es nicht hinnehmbar, dass der Vorsitzende der kassenärztlichen Vereinigung Hessen Eckart Starke den Krankenhäusern unterstellt, dass der Grundsatz „ambulant vor stationär“ von den Kliniken in den letzten Jahren konsequent unterlaufen worden wäre, indem sie sich immer mehr in der ambulanten Versorgung breitgemacht hätten. Die Versorgung außerhalb der Regelzeiten der kassenärztlichen Versorgung (Mittwoch nachmittags, Freitag nachmittags sowie an Wochenenden) wird mittlerweile zunehmend und eher unfreiwillig durch die Notfallambulanzen der Kliniken wahrgenommen, die damit aufgrund der erheblich wachsenden Patientenzahlen an die Grenzen ihrer Belastung stoßen. Zusätzlich suchen ebenfalls eine wachsende Anzahl von Patienten mit eher banalen Erkrankungen, die durchaus im ambulanten Bereich versorgt werden könnten, primär die Notfallambulanzen auf.

Die Differenzierung und die genaue Abgrenzung dieser Fälle von den Fällen, die einer stationären Behandlung bedürfen, sind trotzdem außerordentlich komplex und mitnichten innerhalb weniger Minuten zu klären. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin protestiert gegen dieses unhaltbare Instrument der Abklärungspauschale und fordert eine angemessene Vergütung für die Versorgung dieser Patienten, die viel mehr als bisher im Rahmen von neuen Finanzierungs- und Organisationsmodellen die personellen und strukturellen Vorhaltekosten für eine angemessene Notfallversorgung berücksichtigen muss.

Prof. Dr.med. Reimer Riessen
Präsident der DGIIN

Professor Dr. med. Uwe Janssens
Generalsekretär der DGIIN

Zurück

externer Link zu springermedizin.de